
Qualifizierung für Bedienerinnen und Bediener von
geländegängigen Teleskopstaplern nach DGUV G 308‑009
Ich qualifiziere Bedienerinnen und Bediener von Hubarbeitsbühnen für den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz im Innen- und Außenbereich. Die Ausbildung vermittelt alle theoretischen und praktischen Inhalte, die für den sicheren Betrieb von Hubarbeitsbühnen erforderlich sind.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- ausreichende Deutschkenntnisse
Rechtsgrundlagen
- DGUV Grundsatz 308‑009
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 1
- TRBS
- Herstellerangaben und Betriebsanleitungen
Inhalte der Qualifizierungen
Stufe 1 – Teleskopstapler mit starrem Oberwagen
(Pflicht für alle)
Theorie
- rechtliche Grundlagen und Verantwortung
- Bauarten geländegängiger Teleskopstapler mit starrem Oberwagen
- Traglastdiagramme, Lastschwerpunkt, Standsicherheit
- Gefährdungen im Gelände, auf Baustellen und im innerbetrieblichen Verkehr
- Sichtverhältnisse, Verkehrswege, Umfeldsicherung
- sichere Nutzung von Anbaugeräten im Grundbetrieb
- Verhalten bei technischen Störungen, Notfällen und Gefahrensituationen
- tägliche Sicht‑ und Funktionskontrolle nach Herstellervorgaben
Praxis
- vollständige Sicht‑ und Funktionsprüfung am Gerät
- sicheres Anfahren, Rangieren und Fahren im Gelände
- Heben, Senken und Teleskopieren unter Last
- Lastaufnahme, Lasttransport und sicheres Absetzen
- Arbeiten auf unebenem Untergrund und mit wechselnden Bodenverhältnissen
- korrektes Abstellen, Sichern und Außerbetriebnehmen des Fahrzeugs
Stufe 2a – Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen
Stufe 2a baut auf Stufe 1 auf und ist Voraussetzung für Stufe 2b.
Theorie
- zusätzliche Gefährdungen durch drehbaren Oberwagen
- erweiterte Einsatzgrenzen und Bewegungsradien
- Lastmomentverhalten bei 360‑Grad‑Drehung
- Gefahrenbereiche und Umfeldsicherung bei Schwenkbewegungen
- Stabilität und Abstützsysteme im erweiterten Einsatz
Praxis
- Arbeiten mit drehbarem Oberwagen unter realistischen Bedingungen
- präzises Positionieren von Lasten bei Schwenkbewegungen
- Lastführung über Hindernisse und in beengten Bereichen
- kombinierte Fahr‑, Hub‑ und Drehbewegungen
- sichere Nutzung von Anbaugeräten im erweiterten Einsatz
Stufe 2b – Einsatz als Hubarbeitsbühne
Stufe 2b setzt Stufe 2a zwingend voraus.
Theorie
- Anforderungen an Personenaufnahmemittel
- Gefährdungen bei Personenbeförderung
- Absturzsicherung und PSA‑Vorgaben
- Not‑ und Rettungskonzepte bei Personenbeförderung
- technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Praxis
- Arbeiten mit Arbeitskorb unter realen Einsatzbedingungen
- sicheres Anfahren, Heben, Verfahren und Positionieren mit Personen
- Notablass‑ und Rettungsfunktionen praktisch durchführen
- sichere Kommunikation zwischen Bediener und Personen im Korb
- Verhalten bei Störungen während der Personenbeförderung
Abschluss
Die Qualifizierung endet mit einer theoretischen und praktischen Abschlussprüfung nach DGUV G 308‑009. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Zertifikat sowie den Bedienausweis für geländegängige Teleskopstapler mit den eingetragenen Stufen 1, 2a und 2b (je nach Art der Qualizierung).
Dauer
Die Qualifizierung erfolgt gemäß den im DGUV Grundsatz 308‑009 festgelegten Mindestunterrichtseinheiten je Stufe. Ich bilde ausschließlich nach den im Grundsatz vorgeschriebenen Mindestumfängen aus.
Die konkrete Lehrgangsdauer ergibt sich aus der Kombination der gewählten Stufen und wird im Angebot transparent ausgewiesen.
Zielgruppe
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die geländegängige Teleskopstapler bedienen sollen
- Beschäftigte in Bau, Handwerk, Industrie, Landwirtschaft und Logistik
- Neueinsteiger und Personen mit ersten Vorkenntnissen
Ihr Nutzen
- rechtssichere und normgerechte Qualifizierung
- praxisnahe Vermittlung aller relevanten Inhalte
- sichere Bedienung im Arbeitsalltag
- auditfeste Dokumentation für interne und externe Prüfungen
Ein unverbindliches Angebot erstelle ich Ihnen gerne.
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