Ausbildung zum Ausbilder*in von Lkw-Ladekranführer*innen
Professionelle Qualifizierung für zukünftige Ausbilderinnen und Ausbilder
Die Qualifizierung von Kranführerinnen und Kranführern erfordert fundiertes Fachwissen, pädagogische Kompetenz und ein sicheres Verständnis der geltenden Vorschriften. Unsere Ausbildung richtet sich an Personen, die innerbetriebliche Schulungen durchführen und Verantwortung für eine rechtssichere Unterweisung übernehmen möchten.
Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben der DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003, BetrSichV, ArbSchG und den relevanten technischen Regeln. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Werkzeuge, um Schulungen normkonform, didaktisch klar und sicherheitsorientiert zu gestalten.
Zielgruppe
- Personen, die innerbetriebliche und externe Ausbildungen für Lkw-Ladekranführerinnen und Lkw-Ladekranführern übernehmen wollen
- Verantwortliche aus Logistik, Lager, Produktion und Arbeitssicherheit
- Trainerinnen und Trainer in Bildungseinrichtungen
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
Ziele der Ausbildung
- Die Teilnehmenden erwerben die Fähigkeit,
- rechtssichere und praxisorientierte Schulungen durchzuführen
- Lerninhalte didaktisch strukturiert aufzubereiten
- Gefährdungen zu erkennen und sicherheitsgerechtes Verhalten zu vermitteln
- praktische Übungen sicher zu planen und zu begleiten
- Prüfungen nach DGUV Grundsatz 309-003 korrekt abzunehmen
Inhalte der Qualifizierung
Rechtliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Grundsatz 309-003
- BetrSichV, TRBS und ArbSchG etc.
- Verantwortung und Haftung im Ausbildungsprozess
Technische Grundlagen
- Krantechnik
- Kranbetrieb
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
- Wartungsarbeiten
- Rechtliche Grundlagen und Arbeitssicherheit
- Unfallgeschehen
- Physikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Verhalten bei Störungen und Notfällen
- Übungen am Kran
Didaktik und Methodik
- Strukturierung von Lerneinheiten
- Vermittlung komplexer Inhalte in verständlicher Form
- Umgang mit heterogenen Gruppen
- Gestaltung von Unterweisungen und praktischen Übungen
Prüfungsdurchführung
- Durchführung nach gesetzlichen Vorgaben von theoretischen Prüfungen
- Bewertungskriterien und Dokumentation
- Durchführung praktischer Prüfungen
Voraussetzungen für Ausbilderinnen und Ausbilder nach DGUV Grundsatz 309-003
Für die Durchführung von Ausbildungen von Kranführerinnen und Kranführern sollten Ausbilderinnen und Ausbilder folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ausreichende praktische Erfahrung im Umgang mit Lkw-Ladekrane (In Besitz eines eigenen Bedienerausweises)
- Fähigkeit, Gefährdungen zu beurteilen und sicherheitsgerechtes Verhalten zu vermitteln
Persönliche Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Vorbildfunktion im sicherheitsgerechten Verhalten
- Kommunikationsstärke und klare Ausdrucksfähigkeit
Ablauf und Dauer
Die Ausbildung umfasst und vermittelt alle fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Ausbilderin oder Ausbilder. Die Gesamtdauer des Seminars beträgt 3 Tage. Die Teilnehmenden arbeiten intensiv an den rechtlichen Grundlagen, den fachlichen Inhalten, der Didaktik sowie der sicheren Planung und Bewertung von Prüfungen.
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat als Ausbilderin oder Ausbilder für Lkw-Ladekranführerinnen und Lkw-Ladekranführern. Dieses Zertifikat dient als Nachweis der fachlichen und didaktischen Qualifikation gemäß DGUV Grundsatz 309-003.
Vorteile für Unternehmen
- Rechtssichere innerbetriebliche Ausbildung
- Reduzierung von Unfallrisiken
- Einheitliche Qualitätsstandards in der Mitarbeiterschulung
- Flexibilität bei der Planung von Unterweisungen
- Stärkung der Sicherheitskultur im Betrieb
- Dauerhafte Kosteneinsparung durch eigene Ausbilderin oder Ausbilder
Termine
- auf Anfrage
Preis
Gerne stelle ich Ihnen ein für Sie passenden Angebot zusammen.