Ausbildung zum Ausbilder*in von Bediener*innen von Hubarbeitsbühnen
Professionelle Qualifizierung für zukünftige Ausbilderinnen und Ausbilder
Die Qualifizierung von Bediener*innen von Hubarbeitsbühnen erfordert fundiertes Fachwissen, pädagogische Kompetenz und ein sicheres Verständnis der geltenden Vorschriften. Unsere Ausbildung richtet sich an Personen, die innerbetriebliche Schulungen durchführen und Verantwortung für eine rechtssichere Unterweisung übernehmen möchten.
Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben der DGUV Grundsatz 308-009, BetrSichV, ArbSchG und den relevanten technischen Regeln. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Werkzeuge, um Schulungen normkonform, didaktisch klar und sicherheitsorientiert zu gestalten.
Zielgruppe
- Personen, die innerbetriebliche und externe Ausbildungen für Bediener*innen von Hubarbeitsbühnen übernehmen wollen
- Vorarbeiter
- Verantwortliche aus Logistik, Lager, Produktion und Arbeitssicherheit
- Trainerinnen und Trainer in Bildungseinrichtungen
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
Ziele der Ausbildung
- Die Teilnehmenden erwerben die Fähigkeit,
- rechtssichere und praxisorientierte Schulungen durchzuführen
- Lerninhalte didaktisch strukturiert aufzubereiten
- Gefährdungen zu erkennen und sicherheitsgerechtes Verhalten zu vermitteln
- praktische Übungen sicher zu planen und zu begleiten
- Prüfungen nach DGUV Grundsatz 308-008 korrekt abzunehmen
Inhalte der Qualifizierung
Rechtliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Grundsatz 308-008
- BetrSichV, TRBS und ArbSchG etc.
- Verantwortung und Haftung im Ausbildungsprozess
Inhaltliche Grundlagen gemäß DGUV Grundsatz 308-008
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport
- Aufstellung und Inbetriebnahme
- Unfallgeschehen
- Arbeiten mit der Hubarbeitsbühne
- Prüfung
- Sondereinsätze
- Praktische Ausbildung
Didaktik und Methodik
- Strukturierung von Lerneinheiten
- Vermittlung komplexer Inhalte in verständlicher Form
- Umgang mit heterogenen Gruppen
- Gestaltung von Unterweisungen und praktischen Übungen
Prüfungsdurchführung
- Durchführung nach gesetzlichen Vorgaben von theoretischen Prüfungen
- Bewertungskriterien und Dokumentation
- Durchführung praktischer Prüfungen
Voraussetzungen für Ausbilderinnen und Ausbilder nach DGUV Grundsatz 308-008
Für die Durchführung von Ausbildungen von Bediener*innen von Hubarbeitsbühnen, sollten Ausbilderinnen und Ausbilder folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Praktische Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen (In Besitz eines eigenen Bedienerausweises)
- Fachkenntnisse über Hubarbeitsbühnen
- Mindestens 18 Jahr alt
- Fähigkeit, Gefährdungen zu beurteilen und sicherheitsgerechtes Verhalten zu vermitteln
Persönliche Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Vorbildfunktion im sicherheitsgerechten Verhalten
- Kommunikationsstärke und klare Ausdrucksfähigkeit
Ablauf und Dauer
Die Ausbildung umfasst und vermittelt alle fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Ausbilderin oder Ausbilder. Die Gesamtdauer des Seminars beträgt drei Tage. Die Teilnehmenden arbeiten intensiv an den rechtlichen Grundlagen, den fachlichen Inhalten, der Didaktik sowie der sicheren Planung und Bewertung von Prüfungen.
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat als Ausbilderin oder Ausbilder von Bediener*innen von Hubarbeitsbühnen. Dieses Zertifikat dient als Nachweis der fachlichen und didaktischen Qualifikation gemäß DGUV Grundsatz 308-008.
Vorteile für Unternehmen
- Rechtssichere innerbetriebliche Ausbildung
- Reduzierung von Unfallrisiken
- Einheitliche Qualitätsstandards in der Mitarbeiterschulung
- Flexibilität bei der Planung von Unterweisungen
- Stärkung der Sicherheitskultur im Betrieb
- Dauerhafte Kosteneinsparung durch eigene Ausbilderin oder Ausbilder
Termine
- nach Vereinbarung
Preis
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